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LG Bonn, 06.06.2012 - 1 O 273/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79
Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf …
Auszug aus LG Bonn, 06.06.2012 - 1 O 273/11
Der Verkehrssicherungspflichtige hat nur diejenigen Gefahren auszuräumen oder vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH VersR 1980, 946 f.).